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Fliesenleger V. Ruppert
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Die VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stellt das wichtigste Regelwerk dar, wenn es um Bauleistungen geht. Die VOB regelt in Deutschland die vertraglichen Bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/Teil A) sowie die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber (VOB/Teil B).

Was regelt die VOB?

Themen wie Vergütung, Ausführungsfristen, Unterbrechung der Ausführung, Kündigung, Haftung, Vertragsstrafen, Abnahme und Mängelansprüche, die für beide Vertragspartner größte Bedeutung haben, werden in der VOB/B geregelt.

Im Gegensatz zum BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gehen die Regeln der VOB detaillierter auf die vertraglichen Bedingungen im Rahmen von Bauleistungen ein. Geregelt werden u.a. auch Verjährungsfristen, Nachforderungen und die Abnahme von Bauleistungen.

Die VOB ist in drei Teile aufgeteilt:

  • VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Sie möchten mehr über die VOB erfahren?

Weitere Infos über die VOB

(Downloadmöglichkeit auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat)

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